Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Anwendungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Tobias Süß (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings oder eines Gruppentrainings bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung des Kunden durch Tobias Süß an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein Personal Training oder Gruppentraining (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Tobias Süß wirksam.

 

§ 2. Vereinbarung eines Fitnesstrainings

Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und Tobias Süß werden bei einer Zusammenarbeit von mindestens 12 Wochen durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt.
Der Kunde vereinbart damit die Trainingseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Trainingseinheit dauert im Regelfall 45-90 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.
Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert Tobias Süß unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss der Auftragsvereinbarung bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Kunden bzw. Tobias Süß auf eine andere Person ist nicht zulässig.

 

§ 3. Trainingskonzept

Tobias Süß oder sein Erfüllungsgehilfe erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
Tobias Süß kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.

 

§ 4. Leistungsumfang

Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:

  1. Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnesebogen und ggf. erstellten Analysen oder Befunden) 
  2. Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden 
  3. Individuelle Trainingsplanung und -steuerung 
  4. Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal Training oder Gruppentraining
  5. Ernährungsberatung 

Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.

 

§ 5. Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Trainings oder Beratungen wie im jeweiligen Vertrag / der jeweiligen Auftragsvereinbarung je nach Buchungsmodul aufgeführt. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. Die Parteien fixieren dafür feste Termine. Bei dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit, also bis mindestens 1 Woche vorher, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragszeit selbstverständlich nachgeholt. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen. Kurzfristiger abgesagte Termine sind zu 100% kostenpflichtig, es sei denn der Dienstleister bietet aus Kulanz einen möglichen Ausweichtermin an. Sagt der Dienstleister einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah nachgeholt.

 

§ 6. Räumliche Rahmenbedingungen

Der Ort, an dem das Training stattfindet, ist flexibel und wird an den jeweiligen Auftrag in Absprache mit dem Kunden angepasst. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß Ziffer IV. dieser Vereinbarung vom Kunden zu tragen.

 

§ 7. Vergütung der Leistung

Der Dienstleister erhält für die nach Ziffer I. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe. Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Die Vergütung ist bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen bzw. bei einer offenen Vertragslaufzeit monatlich zahlbar und bis spätestens dem 3. Werktag eines Monats auf das von dem Dienstleister benannte Konto zu überweisen.

 

§ 8. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von dem Dienstleister lautet: tobias.suess@gmx.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Anamnesebogen aufgeführt.

 

§ 9. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei Tobias Süß. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. 

 

§ 10. Haftungsansprüche

Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.

Der Dienstleister haftet nicht, wenn der Klient wichtige Angaben für die sachgerechte Durchführung der Beratungsleistung verschwiegen hat.
Der Dienstleister haftet nicht, wenn der Klient sich nicht an die in der Beratung erarbeiteten Vorgehensweisen hält.
Der Dienstleister haftet nicht für Ereignisse, die auf Wegen zum oder vom Leistungserbringer stattfinden. Der Dienstleister haftet des weiteren nicht für Ereignisse, die sich in seinen Räumlichkeiten zutragen, sofern er dafür kein Verschulden trägt. 

 

§ 11. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen

 

 

 

Du erklärst dich bei Buchung eines Events damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und/oder Videos von den anwesenden Teilnehmer(innen) gemacht werden und zu Werbe- und Promotionszwecken zur Veröffentlichung 1. auf der Homepage des/der Veranstalters www.suess.fitness 2. in (Print-)Publikationen des/der Veranstalters 3. auf der Facebook-Seite des/der Veranstalters 4. auf der Instagram Seite des veranstalters verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Du erkennst an, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber dem/der Veranstalter in jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem/der Veranstalter/-in möglich ist.

 

 

§ 11. Sonstiges

Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt deutsches Recht.